Treppenlift Krankenkasse – welche Kosten werden übernommen?
Die meisten Menschen wünschen sich, in den eigenen vier Wänden alt zu werden. Da die Mobilität im Alter abnimmt, sind ältere Menschen oft auf einen Treppenlift angewiesen, um Stufen zu überwinden. Die Anschaffung eines Treppenlifts ist mit Kosten verbunden, die die Betroffenen oft nicht allein aufbringen können.
Hier können sich Betroffene als erste Maßnahme an ihre Krankenversicherung wenden. Voraussetzung für einen Treppenlift-Zuschuss durch die Krankenkasse ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Seit Januar 2017 gibt es fünf Pflegestufen für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Bei der Beantragung und Feststellung eines Pflegegrads kann Ihnen die Krankenkasse helfen.
Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie bei der Krankenkasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie zum Beispiel einen Treppenlift, beantragen. Wenn die Person noch keinem Pflegegrad zugeordnet ist, muss zunächst ein Antrag auf Pflegegeld bei der Krankenkasse gestellt werden.
Unser Tipp: Anbieter vergleich und Kostenvoranschlag einholen
Die Grundlage für die nächsten Schritte ist ein konkreter Kostenvoranschlag für einen Treppenlift. Alle Arten von Treppenliften sind förderfähig, egal ob ein ein Plattformlift, ein Hublift, ein Rollstuhllift oder ein Sitzlift
Die Art des Kaufs oder der Finanzierung hat keinen Einfluss auf den Zuschuss. Sie können also einen neuen oder gebrauchten Treppenlift wählen und ihn finanzieren, mieten oder leasen.
Einen konkrete Kostenvoranschlag für Ihre zuständige Pflegekasse erhalten Sie am besten und schnellsten in Form von unverbindlichen und kostenlosen Angeboten von spezialisierten Vergleichsportalen.
Achtung: Falls Ihnen bereits eine Pflegestufe erteilt wurde, geben Sie dies bitte im sechsten Schritt des Formulars an!
Füllen Sie das folgende Formular kostenfrei und unverbindlich aus. Innerhalb kürzester Zeit werden sich die Anbieter mit konkreten Preisen, sowie möglichen Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten bei Ihnen melden:
Pflegegrad beantragen – so geht es
Als pflegeversicherte Person können Sie nur dann einen finanziellen Zuschuss erhalten, wenn Sie mindestens einen anerkannten Pflegegrad 1 oder höher haben. Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei einer Geschäftsstelle Ihrer Krankenversicherung. Wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt, können Sie direkt zur Beantragung des Zuschusses übergeben, dies erklären wir weiter unten.
Den Antrag können Sie formlos per Telefon oder in schriftlicher Form bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Krankenkasse, Ihr Hausarzt, ein lokaler Pflegestützpunkt oder gemeinsam mit dem medizinischen Dienst kann Ihnen dabei geholfen werden.
Sie erhalten von der Krankenkasse ein Formular, das Sie ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden müssen. Daraufhin kommt ein unabhängiger Gutachter zu Ihnen nach Hause, um Ihren Zustand zu beurteilen. Aus dieser Prüfung ergibt sich anschließen, ob und welchen Pflegegrad Sie erhalten. Sie bekommen den Bescheid schriftlich, innerhalb von fünf Wochen.
Zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss zum Treppenlift?
Der Kauf eines Treppenlifts ist mit einer hohen finanziellen Investition verbunden, die zwischen 3.000 und 25.000 Euro betragen kann. Jeder Käufer fragt sich daher zu Recht, ob die Krankenkasse die Treppenlift Kosten erstattet oder ob zumindest ein Teil des Kaufpreises von der Krankenkasse übernommen wird.
Liegt eine Pflegestufe vor, übernimmt die Krankenkasse bzw. die Krankenversicherung die Kosten für einen Treppenlift bis zu bestimmten Anteilen, jedoch nicht zu 100 Prozent. Der Höchstbetrag für den Krankenkassenzuschuss liegt bei 4.000 Euro. Leben mehrere Personen mit einem Pflegegrad zusammen, zum Beispiel ein Ehepaar, kann ein Gesamtbetrag von bis zu 8000 Euro gewährt werden.
Mit dem Treppenlift Zuschuss der Kranken- oder der Pflegekasse können Sie Ihren Eigenanteil an den Treppenlift Kosten weitgehend reduzieren. Musste ein Pflegebedürftiger in der Vergangenheit die Zuschüsse der Krankenkasse mit einer bestimmten Zuzahlung tragen, ist dies seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr nötig. Dies betrifft jedoch nur die Zuschüsse für Maßnahmen zur wohnumfeldverbessernde Anpassung des Wohnraums.
Voraussetzungen für die Bezuschussung des Treppenlifts
Seit dem 1. Januar 2017 sind die fünf Pflegegrade aus dem Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft und ersetzen die bis dahin geltenden drei Pflegestufen. Wenn pflegebedürftige Menschen von ihrer Krankenkasse als pflegebedürftig anerkannt sind, können sie bei dieser einen finanziellen Zuschuss für barrierefreie Maßnahmen beantragen – wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Hierzu gehören zum Beispiel wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie der Einbau eines Treppenlifts. Dies ist im Rahmen einer finanziell vertretbaren, altersgerechten Anpassung des Wohnraums möglich.
Pflegebedürftige mit Pflegestufe 1 oder höher können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für den Einbau eines Treppenlifts beanspruchen. Dieser einmalige Zuschuss wird von der Krankenversicherung gezahlt, um den Wohnraum barrierefrei und damit altersgerecht zu gestalten. Ändert sich im Laufe der Zeit der Pflegegrad, ist es nach Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse auch möglich, den Zuschuss ein weiteres Mal zu erhalten.
Wenn Sie den Zuschuss der Krankenkasse für einen Treppenlift nutzen möchten, müssen Sie vor dem Einbau des Treppenifts den Zuschuss für eine altersgerechte Anpassung des Wohnraums beantragen. Nur so kann die Maßnahme bewilligt werden und Sie erhalten ihren Zuschuss. Bei mehreren Familienmitgliedern in einem Haushalt können insgesamt bis zu 16.000 Euro Zuschuss bewilligt werden.
Die Antragstellung bei der Krankenversicherung
Der Antrag auf Zuschuss kann formell oder informell gestellt werden. Für den formellen Antrag finden Sie meist alle notwendigen Formulare auf der Internetseite ihrer Krankenkasse oder mit der Hilft ihres persönlichen Ansprechpartners.
Sie können jedoch auch einen einfachen formlosen schriftlichen Antrag bei Ihrer Krankenversicherung stellen. Vorab sollten Sie ihren Treppenlift Anbieter um ein kostenloses Angebot bitten und dieses samt des formlosen Antrags bei ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag nutzen, um zu beschreiben, warum Sie den Treppenlift benötigen und wie dieser zu einer Verbesserung ihres Wohnumfelds beitragen kann. Ergänzend können Sie hier auch Bilder ihrer aktuellen Wohnsituation beifügen, damit sich für die Versicherung ein klares Bild ergibt. Einen solchen Musterbrief finden Sie ein Stück weiter unten.
Für die Bewilligung sind die Leistungen der Krankenkasse zunächst zweitrangig. Das heißt, es wird zunächst geprüft, ob andere Leistungsträger, wie die Berufsgenossenschaft oder das Sozialamt für die Kosten aufkommen muss und nicht die Krankenversicherung. Ist dies geprüft und nichts zu beanstanden, wird ihrem Antrag normalweise stattgegeben. Anschließend erhalten Sie einen positiven Bescheid.
Nun können Sie den Treppenlift einbauen lassen. Sie reichen anschließend die Originalrechnungen bei der Krankenkasse ein, dies ist für die Erstattung der Kosten wichtig.
Wie viel bezahlt die Pflegeversicherung zum Treppenlift?
Auch wenn die Versicherung für einen Treppenlift in der Regel keine Zahlung leistet, so besteht für Senioren und Patienten jedoch die Möglichkeit, einen Zuschuss durch die Pflegeversicherung zu erhalten. Sitz- und Plattformlifte gelten als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, welche von der Pflegeversicherung derzeit pauschal mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Voraussetzung hierfür ist, dass für den Nutzer des Treppenliftes bereits eine Pflegestufe beantragt wurde.
Durch die teilweise Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines Treppenlifts durch die Pflegeversicherung können sich die verbleibenden Kosten für den Nutzer bei Auswahl eines günstigen Treppenlifts auf ca. die Hälfte reduzieren. Die Zuzahlung sollte in jedem Fall vorab mit dem Versicherer geklärt werden. Die Servicestellen des Sozialgesetzbuches (SGB IX) helfen dabei, den im Einzelfall zuständigen Kostenträger zu ermitteln.
Während die Pflegeversicherung ggf. die Treppenlift Kosten teilweise übernimmt, zahlt die Krankenkasse in der Regel keinen Zuschuss. Entscheidend ist hier unter anderem das Hilfsmittelverzeichnis nach dem geltenden Sozialgesetzbuch (SGB).
Pflegereform 2017 – was ist neu?
Seit dem 01. Januar 2016 ist das sogenannte Pflegestärkungsgesetz 2 in Kraft. Genau ein Jahr später sind weitere wichtige Reformen dieses Gesetzes in Kraft getreten. Hierzu gehören die Einteilung in Pflegestufen und die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Durch diese Änderung erhalten pflegende Angehörige mehr Unterstützung und Hilfe bei der Versorgung und Betreuung.
Eine Pflegestufe gibt es nicht mehr, diese wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Dabei werden nun nicht nur die körperlichen, sondern auch die psychischen und kognitiven Faktoren der Pflegebedürftigen berücksichtigt. Dank der neuen Sichtweise auf den ganzheitlichen Pflegebedarf bietet die Reform erhebliche Vorteile für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.
Häufig gestellte Fragen
- Wer bezahlt einen Treppenlift?
Die Kosten für einen Treppenlift werden im ersten Schritt von Ihnen selbst getragen. Die Krankenkasse Ihrer Krankenkasse kann Ihnen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person gewähren.
- Wann zahlt die Krankenkasse den Treppenlift?
Die Kosten für einen Treppenlift werden von der Krankenkasse anteilig ab Pflegestufe 1 übernommen. Je höher die Pflegestufe, desto mehr Kosten werden übernommen. Das bedeutet, dass Sie je nach Pflegestufe noch eine gewisse Zuzahlung leisten müssen. Bei der Ermittlung der Kostenübernahme arbeiten die Krankenkasse und die Pflegeversicherung eng zusammen.
- Wie beantrage ich einen Treppenlift bei meiner Krankenkasse?
Als Pflegeversicherter können Sie nur dann einen finanziellen Zuschuss bekommen, wenn Sie mindestens einen anerkannten Pflegegrad 1 oder höher haben. Sie müssen dann bei Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme beantragen, und Ihre Krankenkasse prüft dann, ob diese notwendig ist.
- Ist ein Treppenlift ein Hilfsmittel?
Ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel im Sinne des Gesetzes. Als so genannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme kann die Krankenkasse Ihrer Krankenkasse Ihnen als Pflegeversicherten jedoch einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Pflegebedürftigem gewähren.
- Kann ich auch für gebrauchte Treppenlifte einen Zuschuss erhalten?
Auch gebrauchte Treppenlifte können bei Kauf und Miete bezuschusst werden. Am häufigsten ist eine Zuzahlung durch die Krankenkasse. Die Vorgehensweise ist hier die gleiche wie bei einem neuen Treppenlift, vor dem Kauf muss ein Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse eingereicht werden und auf die Bestätigung des Zuschusses gewartet werden.